Alarmierung und Evakuierung

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Evakuierung gemäß DGUV 205-033
ASR A 2.3
Arbeitsstättenverordnung
DIN 14096 A-C

Nachdem Sie die Teilnahmebestätigung erhalten haben, müssen Sie die Evakuierung in Ihrem Betrieb in angemessenen Zeitabständen üben.

Allgemeine Unterweisung zur Alarmierung und Evakuierung im Brandfall

Der Schutz von Leben und Gesundheit hat im Brandfall oberste Priorität. Eine schnelle und geordnete Alarmierung sowie Evakuierung aller anwesenden Personen ist daher von entscheidender Bedeutung. Diese Unterweisung vermittelt die allgemeinen Grundlagen zum Verhalten im Brandfall. Sie ersetzt nicht die betriebsspezifischen Regelungen des jeweiligen Unternehmens.

Jeder Betrieb verfügt über individuelle bauliche Gegebenheiten und somit über unterschiedliche Flucht- und Rettungsmöglichkeiten. Anzahl, Lage und Kennzeichnung der Notausgänge können je nach Standort variieren. Ebenso besitzt jedes Unternehmen eigene Flucht- und Rettungspläne, die gut sichtbar im Betrieb ausgehängt sind und die Fluchtwege, Notausgänge, Feuerlöscheinrichtungen sowie Sammelstellen darstellen.

Im Brandfall ist unverzüglich Alarm auszulösen. Dies kann über betriebsinterne Meldeeinrichtungen oder telefonisch erfolgen. Bei der telefonischen Alarmierung ist zu beachten, dass je nach betrieblicher Telefonanlage die Amtskennziffer „0“ vorgewählt werden muss. Der Notruf zur Feuerwehr erfolgt in Deutschland über die Notrufnummer 112 oder gegebenenfalls über 0-112, sofern eine Amtskennziffer erforderlich ist. Beim Absetzen des Notrufs sind die fünf W-Fragen zu beachten:

  • Wo ist es passiert?
  • Was ist passiert?
  • Wie viele Verletzte gibt es?
  • Welche Art von Verletzungen liegen vor?
  • Warten auf Rückfragen!

Nach der Alarmierung ist das Gebäude unverzüglich über die gekennzeichneten Fluchtwege zu verlassen. Aufzüge dürfen im Brandfall nicht benutzt werden. Türen sollten, sofern möglich, geschlossen, aber nicht verschlossen werden. Ruhe bewahren und andere Personen auf die Gefahr aufmerksam machen, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen.

Jeder Betrieb verfügt über eine eigene Brandschutzordnung sowie festgelegte Sammelstellen außerhalb des Gebäudes. Diese Sammelstellen sind nach der Evakuierung umgehend aufzusuchen, damit die Vollzähligkeit der anwesenden Personen überprüft werden kann. Das eigenmächtige Entfernen von der Sammelstelle ist nicht zulässig.

Da jedes Unternehmen unterschiedliche organisatorische Regelungen, Flucht- und Rettungspläne, Brandschutzordnungen sowie Sammelstellen hat, erfolgt vor Aufnahme der ersten Tätigkeit eine betriebsbezogene Unterweisung durch den zuständigen Vorgesetzten. Diese Unterweisung muss mindestens einmal jährlich wiederholt werden. Dabei werden die konkreten Fluchtwege, Alarmierungswege, Notrufmöglichkeiten und Sammelstellen des jeweiligen Betriebes erläutert.

Diese allgemeine Unterweisung dient der Sensibilisierung aller Mitarbeitenden für das richtige Verhalten im Brandfall. Die verbindlichen und detaillierten Regelungen sind stets den betriebsspezifischen Vorgaben zu entnehmen.

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