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Werkstatt

Fahrzeug-Instandhaltung gemäß DGUV Regel 109-009 Fahrzeug-Instandhaltung gemäß DGUV 209-007

Rückwärtsfahren und Einweisen

Rangieren und Rückwärtsfahren ist sehr gefährlich. Die Verantwortung für dieses Fahrmanöver trägt immer die Person am Steuer. Unfälle lassen sich durch Einweisen verhindern. Sie dürfen nur rückwärtsfahren oder zurücksetzen, wenn sichergestellt ist, dass Sie niemanden gefährden. Ggf.müssen Sie sich einweisen lassen.

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Aufmerksamkeit im Straßenverkehr

Die Unterweisung Straßenverkehr Außendienstmitarbeiter behandelt Besonderheiten und eventuelle Gefährdungen, die beim Arbeiten im Außendienst auftreten können. Außerdem wird auf Besonderheiten im Umgang mit dem Dienstwagen eingegangen und auf die Einhaltung von Arbeitsschutzanforderungen bei mobiler Arbeit hingewiesen. Hier können Sie auch die DGUV Vorschrift 70 herunterladen.

Büro und Bildschirmarbeit

gemäß §12 ArbSchG, §4 DGUV Vorschrift 1ArbStättV: ArbeitsstättenverordnungDGUV R 115-401DGUV I 215-410 , 215-442

Gefahrstoffe

Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)Technische Regeln für Gefahrstoffe TRGS

Erstunterweisung

gemäß DGUV 211-005Verhalten im NotfallVerhalten im Brandfall gemäß DIN 14096 Teil A

Verhalten im Notfall

gemäß DGUV Information 204-007 “Erste Hilfe” + DGUV Information 204-033 „Notruf-Nummern-Verzeichnis“ + DGUV Information 204-021 „Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistungen (Meldeblock)“+ DGUV Information 204-022 „Erste Hilfe im Betrieb“§ 4 DGUV Vorschrift 1Unfallverhütungsvorschriften DGUV 204-001 Erste Hilfe Plakat

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