Werkstatt
Fahrzeug-Instandhaltung gemäß DGUV Regel 109-009 Fahrzeug-Instandhaltung gemäß DGUV 209-007
Fahrzeug-Instandhaltung gemäß DGUV Regel 109-009 Fahrzeug-Instandhaltung gemäß DGUV 209-007
Rangieren und Rückwärtsfahren ist sehr gefährlich. Die Verantwortung für dieses Fahrmanöver trägt immer die Person am Steuer. Unfälle lassen sich durch Einweisen verhindern. Sie dürfen nur rückwärtsfahren oder zurücksetzen, wenn sichergestellt ist, dass Sie niemanden gefährden. Ggf.müssen Sie sich einweisen lassen.
Die Unterweisung Straßenverkehr Außendienstmitarbeiter behandelt Besonderheiten und eventuelle Gefährdungen, die beim Arbeiten im Außendienst auftreten können. Außerdem wird auf Besonderheiten im Umgang mit dem Dienstwagen eingegangen und auf die Einhaltung von Arbeitsschutzanforderungen bei mobiler Arbeit hingewiesen. Hier können Sie auch die DGUV Vorschrift 70 herunterladen.
gemäß §12 ArbSchG, §4 DGUV Vorschrift 1ArbStättV: ArbeitsstättenverordnungDGUV R 115-401DGUV I 215-410 , 215-442
Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)Technische Regeln für Gefahrstoffe TRGS
gemäß DGUV 211-005Verhalten im NotfallVerhalten im Brandfall gemäß DIN 14096 Teil A
Evakuierung gemäß DGUV 205-033ASR A 2.3ArbeitsstättenverordnungDIN 14096 A-C
gemäß DGUV Information 204-007 “Erste Hilfe” + DGUV Information 204-033 „Notruf-Nummern-Verzeichnis“ + DGUV Information 204-021 „Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistungen (Meldeblock)“+ DGUV Information 204-022 „Erste Hilfe im Betrieb“§ 4 DGUV Vorschrift 1Unfallverhütungsvorschriften DGUV 204-001 Erste Hilfe Plakat